Anpassungen im Waffenrecht treten ab Mitte August in Kraft!
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Anpassungen im Waffenrecht treten ab Mitte August in Kraft!
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Anpassungen im Waffenrecht treten ab Mitte August in Kraft!

Das Wichtigste in Kürze:

Ab 15. August 2019 gilt das neue Waffengesetz, das die Schweizer Stimmbevölkerung am 19. Mai 2019 angenommen hat.

Für bestimmte halbautomatische Waffen gelten ab diesem Zeitpunkt neue Regeln, sie können mit einer Ausnahmebewilligung weiterhin erworben werden; die Gebühr dafür beläuft sich auf 50 Franken.

Für Ordonnanzwaffen, die direkt von der Armee übernommen werden, ändert sich nichts, und ein Teil der Änderungen tritt erst später in Kraft.

Waffenerwerbsscheine, die vor dem 15. August 2019 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit von 6 Monaten. Während dieser Gültigkeitsdauer müssen auch keine neuen Voraussetzungen wie das sportliche Schiessen erfüllt werden.