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Waffenerwerbsschein

WES , x

Sie müssen das entsprechende Gesuch mit Auszug aus dem schweizerischen Strafregister und einer Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID an das kantonale Waffenbüro schicken.

Voraussetzungen für einen Waffenerwerbschein sind:

• Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein,
• Sie dürfen nicht unter Beistandschaft oder Vorsorge stehen,
• Sie dürfen nicht zur Annahme Anlass geben, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden,
• Sie dürfen nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.

Besonderheiten
• Personen mit Wohnsitz im Ausland und Personen ohne Niederlassungsbewilligung C benötigen für jeden Waffenerwerb einen Waffenerwerbsschein bzw. eine Ausnahmebewilligung.
• Erwerb und Besitz von Waffen sowie das Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Türkei

3 Artikel können innert 6 Monaten pro Waffenerwerbschein (WES) beim gleichen Veräusserer erworben werden. Der WES kann noch für 3 Monate verlängert werden!

Die Waffen müssen gleichzeitig und beim gleichen Veräusserer erworben werden!
(Es kann nicht heute eine Waffe erworben werden und einen Monat später noch eine zweite oder dritte)
Es müssen nicht alle 3 Waffen oder Waffenbestandteile die auf dem WES bewilligt wurden gekauft werden, der WES wird beim Kauf abgeschlossen!

Alle 3 WES Exemplare inkl. gültigem Ausweis müssen zum Kauf einer Waffe mitgebracht werden!
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